Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Folgenden werden sie als Mieter und die Cavarchione s.r.l., welche gestionierende Gesellschaft der Ferienimmobilie ist, als Vermieter bezeichnet.

Die Buchung des Mieters in der Villa Cavarchione kann grundsätzlich telefonisch über die Kontaktpersonen Frau Helga Wallner, Wasendorferweg 7A, 8750 Judenburg, Austria, Tel. 0043-664-1232702 oder Herrn Wolfgang Lakonig, Mantschehofgasse 36, 9020 Klagenfurt, Austria, Tel. 0043-664-5237794 erfolgen, muss von seitens des Mieters jedoch brieflich, per Fax (0043-3572-84148-19) oder per Internet (info.wallnerdach@utanet.at) jeweils zuhanden Frau Helga Wallner bestätigt werden. Eine Reservierungsbestätigung erhält der Mieter umgehend und ist mittels beiliegendem Zahlschein innerhalb von 15 Tagen (Eingang auf dem genannten Konto laut Zahlschein) eine Mietenanzahlung in Höhe von 30 % zu leisten, mit welcher der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter rechtsgültig zu Stande kommt. Innerhalb des genannten Zeitraumes von 15 Tagen ist das gewünschte Feriendomizil exklusiv für den Mieter reserviert. Nach Ablauf dieses Zeitraumes steht das Feriendomizil bei nicht erfolgtem Eingang der Anzahlung dem Vermieter zur freien Verfügung. Der Restbetrag von 70 % des Mietpreises ist spätestens 30 Tage vor Beginn des ersten gebuchten Miettages fällig und muss dem bekannt gegebenen Konto gutgebucht sein. Für Buchungen, die innerhalb der letzten 30 Tage vor Mietbeginn erfolgen, ist der gesamte Mietpreis sofort fällig und gilt der Vertrag mit Eingang der Zahlung auf dem bekannt gegebenen Konto als rechtsgültig zu Stande gekommen. Sollten die oben genannten Zahlungsbedingungen nicht erfüllt werden, ist der Vermieter an die Leistungen nicht gebunden und kann diese verweigern. Die Zahlungsbestätigung der Restzahlung gilt gleichzeitig als Mietgutschein und ist dem Schlüsselhalter bei der Übergabe des Feriendomizils in Kopie zu übergeben. Sonderleistungen, die außerhalb der im Internet angebotenen Leistungen gewünscht werden, bedürfen zu ihrem rechtsgültigen Zustandekommen der Schriftform und werden separat in Rechnung gestellt. Für Reservierungen, denen keine Buchungen folgen, wird eine Evidenzprovision von Euro 20,00 verrechnet.

Die angeführten Preise für die einzelnen Wohneinheiten gelten für diese, wie sie beschrieben sind oder in für den Kunden nicht nachteiliger Form abgeändert zur Verfügung gestellt werden, und zwar jeweils für die angeführten Perioden und die Mindestmietdauer von einer Woche, jeweils von Samstag (Anreisetag) bis Samstag (Abreisetag). Hinsichtlich der Mietdauer bestehen keine Beschränkungen, ein Dauermietverhältnis ist jedoch ausgeschlossen. Verkürzte Aufenthalte (unter 1 Woche) sind in der Regel nicht vorgesehen, können aber je nach Buchungslage verhandelt werden. Die Preise beinhalten die Poolbenützung sowie die Energiekosten, außer Heizungskosten, die separat nach den geltenden Normen verrechnet werden. Diese werden dem Mieter in der Buchungsbestätigung bekannt gegeben. Die angeführten Endreinigungskosten sind vor Ort beim Schlüsselhalter vor der Abreise zu bezahlen und werden von der angegebenen Kaution, die am Beginn des Aufenthaltes beim Schlüsselhalter zu hinterlegen ist, in Abzug gebracht. Haustiere sind zwar grundsätzlich erlaubt, müssen jedoch bei der Reservierung bzw. Buchung angegeben werden, da sich der Vermieter diesbezüglich Beschränkungen vorbehält. Beschreibungen von außerhalb der Ferienimmobilie befindlichen und auf den Internetseiten angeführten Einrichtungen und Dienstleistungen sind ohne Gewähr. Für Unzulänglichkeiten von öffentlichen und privaten Versorgungsbetrieben, welche außerhalb seines Einflussbereiches liegen, übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung.

Die Anreise soll zwischen 16 und 19 Uhr erfolgen, die Abreise bis spätestens 10 Uhr. Alle sonstigen Zeitpläne müssen mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters erfolgen, da sie mit dem Schlüsselhalter vor Ort abgestimmt werden müssen. Eine verspätete Anreise oder verfrühte Abreise, die nicht im Einflussbereich des Vermieters steht, begründet zu Gunsten des Mieter keinerlei wie immer geartete Rückforderungsansprüche und sind die Kosten für die Endreinigung oder Sonderleistungen in voller Höhe zu bezahlen.

Dem Mieter steht auch nach rechtskräftigem Zustandekommen des Vertrages ein Rücktrittsrecht zu, welches mit folgenden Stornogebühren, gerechnet vom Mietpreis für die gebuchten Perioden, verbunden ist:

10 % bis 6 Wochen vor Mietbeginn
20 % bis 5 Wochen vor Mietbeginn
50 % bis 4 Wochen vor Mietbeginn
80 % bis 3 Tage vor Mietbeginn
100 % innerhalb der letzten 3 Tage vor Mietbeginn

Achtung: Bei genannten Fristen ist der Tag des vereinbarten Mietbeginns NICHT mit zu rechnen. Maßgebend ist der TAG des EINLANGENS der Mitteilung durch den Mieter bei einer der Kontaktpersonen wie oben angeführt.

Der Mieter hat die Möglichkeit, bei Rücktritt einen Ersatzmieter namhaft zu machen, der in die Rechte und Pflichten des Mieter eintritt. Hiefür ist die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Für Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter haften in diesem Fall Mieter und Ersatzmieter solidarisch.

Sollten unvorhergesehene Ereignisse, hervorgerufen durch höhere Gewalt, einen Aufenthalt im Ferienobjekt nicht oder nur stark eingeschränkt möglich machen, sind beide Vertragspartner zum Vertragsrücktritt berechtigt.

Bei der Schlüsselübergabe hat der Mieter die vorgeschriebene Kaution dem Schlüsselhalter zu übergeben und das Objekt inklusive Einrichtung hernach mit der notwendigen Sorgfalt zu benutzen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Ferienobjektes wird dem Mieter die Kaution zurückerstattet.

Das vorgeschriebene Endreinigungsentgelt beinhaltet nicht die Reinigung der Küchenausstattung sowie des Bestecks und Geschirrs und ist daher vom Mieter vor zu nehmen.

Für etwaige Schäden, die dem Schlüsselhalter sofort an zu zeigen sind, sowie die Reinigung der Kücheneinrichtung, des Geschirrs und Bestecks haftet der Mieter in vollem Umfang und ist der Vermieter oder Schlüsselhalter dazu berechtigt, Schäden oder entstandene zusätzliche Aufwendungen für die Reinigung separat in Rechnung zu stellen bzw. von der Kaution in Abzug zu bringen.

Etwaige Defekte und eventuell plötzlich auftretende technische Mängel sind vom Mieter umgehend dem Schlüsselhalter zu melden. Der Mieter hat in diesem Zusammenhang die Pflicht, alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um Schaden zu verhindern oder entsprechend ein zu schränken.

Es ist Österreichisches Recht an zu wenden, Gerichtsstand ist der Sitz (Österreich) des Eigentümers der Ferienimmobilie, der Immopro-Residence Projektentwicklungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H.